Testament-Spende

Wenn Sie die Katarina Witt-Stiftung in Ihrem Testament bedenken, schaffen Sie etwas Bleibendes: Ihr Vermächtnis ist die Hilfe für benachteiligte Kinder in der ganzen Welt. Sie können neben Ihren Erben auch eine gemeinnützige Organisation bedenken. Dabei bleibt der Pflichtteil der Erben unberührt. Wenn Sie keine Erben haben, können Sie die Katarina Witt-Stiftung auch als Alleinerbin einsetzen.

Sorgfältige Verwendung der anvertrauten Mittel

Wie bei allen Spenden steht Katarina Witt für die vorsichtige und besonders sorgfältige Verwendung der anvertrauten Mittel. Mit einem Testament will man dauerhaft helfen und etwas bewegen – dessen sind wir uns bewusst.

Deswegen fließt das Erbe ohne Umwege in die Stiftung und zu den Förderprojekten. Unabhängig vom Betrag; Ihre testamentarische Verfügung ist uns besondere Verpflichtung. Sollten Sie zum Vermächtnis an die Katarina Witt-Stiftung Fragen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen -sie uns an unter +49-6196-76 85 223. Gern nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen Termin. 

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