Die Katarina Witt Stiftung kann nur Hilfsprojekte fördern, die alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Förderantrag muss vollständig und übersichtlich aufbereitet sein und wird von Ihnen bitte per Post an die Katarina Witt Stiftung geschickt. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten.
Beschreibung des Förderprojektes:
Bitte richten Sie den Förderantrag schriftlich per Post ein bei:
KATARINA WITT STIFTUNG gGMBH
Krausnickstrasse 22
10115 Berlin
Die Katarina Witt-Stiftung ist also eine reine Förderstiftung, das heißt: sie arbeitet nicht operativ und beschäftigt keine Mitarbeiter. Wenn Sie also Interesse an einer Förderung haben, so beachten Sie bitte die oben aufgeführten Bedingungen. Projekte werden nur dann gefördert, wenn sie zusammen mit Projektpartnern wie z.b. Gemeinnützige Organisationen (vielleicht aus Ihrer direkten Umgebung) eingereicht wurden. Die Katarina Witt Stiftung zahlt keine Mittel direkt an Privatpersonen aus. Über die Möglichkeit der Förderung entscheidet in regelmäßigen Sitzungen der Stiftungsrat. Er besteht aus der Vorsitzenden Katarina Witt, Jens Genge und Tobias Geißner und tagt ein Mal pro Quartal. Deshalb kann es sein, dass Sie einige Woche auf Antwort warten müssen. Dafür bitten wir schon hier um Verständnis.