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Wenn Sie einen Förderantrag stellen wollen

Wichtige Info vorab

Die Katarina Witt Stiftung kann nur Hilfsprojekte fördern, die alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Förderantrag wird zu einem Projekt gestellt, das einem der drei Hauptzwecken der Stiftung entspricht: Förderung der Mobilität von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung, medizinische Versorgung oder Katastrophenhilfe.
  2. Das Förderprojekt wird von einer gemeinnützigen Organisation eingereicht (bitte mit Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamts), mit Angabe des Projektverantwortlichen, der das Projekt organisiert und durchführt, kontrolliert und nach Abschluss auch entsprechend dokumentiert. Förderanträge von Privatpersonen können leider nicht berücksichtigt werden.

Förderantrag stellen

Hier können Sie Ihren Förderantrag online stellen.

Wann und wie wird über die Förderung entschieden

Die Katarina Witt-Stiftung ist also eine reine Förderstiftung, das heißt: sie arbeitet nicht operativ. Wenn Sie also Interesse an einer Förderung haben, so beachten Sie bitte die oben aufgeführten Bedingungen. Projekte werden nur dann gefördert, wenn sie zusammen mit Projektpartnern wie z.b. Gemeinnützige Organisationen (vielleicht aus Ihrer direkten Umgebung) eingereicht wurden. Die Katarina Witt Stiftung zahlt keine Mittel direkt an Privatpersonen aus. Über die Möglichkeit der Förderung entscheidet in regelmäßigen Sitzungen der Stiftungsrat. Er besteht aus der Vorsitzenden Katarina Witt, Jens Genge und Tobias Geißner.

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