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Mittelverwendung

Die Katarina Witt Stiftung gemeinnützige GmbH ist wegen der Förderung der Jugendhilfe und des Sports nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamt für Körperschaften I Berlin, St-Nr. 27/613/03886 vom 07.08.2017 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Katarina Witt Stiftung tut alles, um einen möglichst hohen Anteil der Spendengelder direkt in Förderprojekte fließen zu lassen. Jedoch gibt es in jeder Organisation Kosten, die bezahlt werden müssen. Dazu gehören Kosten für das gesetzliche vorgeschriebene Belegwesen (Buchhaltung, Jahresabschluss durch einen qualifizierten Steuerberater), Kosten für die Büromiete, das Telefon, Sekretariatsarbeiten, den Versand der Spendenaufrufe und Belege (Briefpapier, Druckkosten, Porto). Dafür bitten wir an dieser Stelle für Ihr Verständnis.

Mittelverwendung 2019

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